Tooltip

Mandanten-Informationsschreiben E-Rechnung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ab dem 01. Januar 2025 wird der Empfang und Versand von E-Rechnungen für Unternehmen in

Deutschland verpflichtend. Und zwar im sogenannten B2B-Bereich, also zwischen Unternehmern.

 

Für die Verpflichtung zum Versand von E-Rechnungen gelten Übergangsregelungen bis zum 31.12.2027.

 

Mit dieser Maßnahme soll insbesondere der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden.

Damit ist klar: Die E-Rechnung kommt.

 

In sämtlichen Medien wird gerade ein sehr großer Hype bezüglich der E-Rechnung gemacht. Meines Erachtens ist hier keinerlei Hektik angebracht. Ab dem 01. Januar 2025 müssen Sie lediglich E-Rechnungen empfangen können. Nicht mehr und auch nicht weniger!

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass manche Unternehmen ab dem kommenden Jahr bereits E-Rechnungen verschicken werden. Mit ziemlicher Sicherheit werden dies keine reinen E-Rechnungen sein, sondern wahrscheinlich Rechnungen in hybrider Form, z. B. im ZUGFeRD-Format. Hier wird also die Rechnung zusätzlich noch im PDF-Format mit übermittelt werden.

 

Sollte doch eine reine E-Rechnung im XML-Format bei Ihnen ankommen, stellt dies kein Problem dar. Es wird zahlreiche Möglichkeiten geben, diese lesbar zu machen. Entweder kann dies Ihre bereits bestehende Software oder Sie können auch über „Elster“ ans Ziel kommen. Unter

https://www.elster.de/eportal/e-rechnung können jederzeit XML-Rechnungen lesbar gemacht werden. Sie benötigen dazu nicht einmal eine Registrierung bei „Elster“. Ein entsprechender Viewer kann auch unter https://quba-viewer.org/ oder https://www.ultramarinviewer.de/

heruntergeladen werden.

 

Selbstverständlich bietet auch die DATEV zahlreiches Informationsmaterial bezüglich der E-Rechnung an. Unter www.datev.de/e-rechnung gibt es umfangreiche Informationen.

 

Denkbar ab dem 01. Januar 2025 ist natürlich auch, dass Sie von einem Ihrer Geschäftspartner dazu aufgefordert werden, künftig nur noch E-Rechnungen im XML-Format zu schreiben. Es besteht zwar noch nicht die gesetzliche Pflicht dazu, aber es könnte ja sein, dass manche Unternehmen da recht schnell dazu übergehen möchten. Um diese Geschäftspartner nicht zu verlieren, sollte man dann bereits vor dem Jahr 2027 dazu in der Lage sein, eine E-Rechnung zu erstellen und diese auch versenden zu können.

Auch hier wird Sie eventuell Ihre bestehende Software oder Ihr Rechnungsschreibungsprogramm unterstützen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann über die „DATEV E-Rechnungsplattform“ eine E-Rechnung erstellt werden. Unter https://tools.pdf24.org/de/elektronische-rechnung-erstellen kann ebenfalls eine XML-Rechnung erstellt werden.

Wer öffentliche Träger als Auftraggeber hat, sollte unter Umständen auch vor dem Jahr 2027 bereits E-Rechnungen im XML-Format erstellen können.

 

Es wird empfohlen, ein separates E-Mail-Postfach einzurichten, um darin die E-Rechnungen empfangen zu können. Dies ist nicht zwingend notwendig, aber wahrscheinlich aus organisatorischen Gesichtspunkten heraus sinnvoll.

 

Sicherlich bedeutet die Umsetzung dieser gesetzlichen Änderung zunächst einen

Mehraufwand, der in die jeweiligen Prozesse integriert werden muss.

 

Kommen Sie auf uns zu und lassen Sie uns gemeinsam diese Herausforderung meistern. Wie bereits erwähnt, es gibt die zweijährige Übergangszeit, in der man die entsprechenden Umstellungen in Ruhe durchführen kann.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Markus Kraft



*****************************************
Dipl.-Betriebsw. (BA) Markus Kraft
Steuerberater
Postplatz 2
74564 Crailsheim
Tel. 07951-9406-0
Fax. 07951-9406-99
email:
...
Homepage:
www.steuerberater-kraft.de